Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMietrecht in Halle an der Saale

Mieterhöhung, Betriebskosten, Minderung, Kündigung oder Räumung. Ich prüfe Ihre Unterlagen, sage Ihnen klar, wie Ihre Position ist, und vertrete Sie außergerichtlich wie vor Gericht.

Seit 1995eigene Kanzlei in Halle
Fachanwaltfür Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MediatorAusbildung 2001 bis 2002
Reilstraße 87im Norden von Halle, gut erreichbar
Worum es geht

Oft entscheidet die Form, nicht die Sache

Die meisten Mietstreitigkeiten scheitern nicht an der Sache, sondern an einer Frist, einer fehlenden Begründung oder einem Schreiben, das formal nicht trägt.

Eine Mieterhöhung ohne tragfähige Begründung löst keine Zustimmungspflicht aus. Eine Betriebskostenabrechnung, die zu spät zugeht, sperrt Nachforderungen. Eine Minderung ohne vorherige Mangelanzeige steht auf schwachem Grund. Deshalb beginnt meine Arbeit immer mit den Unterlagen und nicht mit einer Einschätzung aus der Ferne.

Ich vertrete Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, auf Mieter- wie auf Vermieterseite. Ich suche für jedes Mandat den passenden Weg und stelle mich dabei auf Ihre Ziele und Vorstellungen ein.

Beratungsgespräch zum Mietrecht am Schreibtisch
Leistungen

Womit ich Sie unterstütze

Mieterhöhung

Ob eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gestützt werden kann, hängt an Begründung, Sperrfrist und Kappungsgrenze. Ich prüfe das Schreiben, bevor Sie zustimmen oder es aufsetzen.

Betriebskostenabrechnung

Formelle Wirksamkeit, Verteilerschlüssel, umlagefähige Positionen und die Jahresfristen. Hier liegen die häufigsten und die teuersten Fehler.

Mietminderung

Vom Mangel zur Anzeige, von der Anzeige zur Quote. Ich ordne ein, was tatsächlich mindert und in welcher Höhe sich das halten lässt.

Kündigung

Ordentlich oder fristlos, Eigenbedarf oder Zahlungsverzug. Form und Begründung entscheiden darüber, ob eine Kündigung trägt.

Mietrückstände

Mahnung, Titel, Vollstreckung. Ich begleite den Weg von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Durchsetzung.

Räumung

Wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung nicht frei wird, geht es um Räumungsklage, Titel und Vollstreckung.

Fristen

Die beiden Jahresfristen bei den Betriebskosten

Kaum ein Thema führt so häufig zu Streit wie die Betriebskostenabrechnung. Dabei geht es seltener um einzelne Positionen als um zwei Fristen, die nacheinander laufen und jeweils eine Seite binden.

12 Monate AbrechnungsfristBINDET DIE VERMIETERSEITE12 Monate EinwendungsfristBINDET DIE MIETERSEITEEnde desZeitraumsAbrechnung musszugegangen seinEinwendungenmüssen vorliegenDer Abrechnungszeitraum istabgelaufen, meist zum 31.12.Danach sind Nachforderungenin aller Regel ausgeschlossenSpäter erhobene Einwändebleiben meist unberücksichtigtZwei Jahresfristen, zwei Seiten
Bei der Betriebskostenabrechnung laufen zwei Jahresfristen nacheinander. Die erste bindet die Vermieterseite, die zweite die Mieterseite. Wer seine Frist versäumt, verliert in aller Regel seine Position.
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

Erstgespräch

Sie schildern mir den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage einschätze und welche Wege offen stehen. Unterlagen können Sie vorab per Mail oder Post schicken.

Außergerichtliche Klärung

Viele Mietstreitigkeiten lassen sich ohne Gericht beenden. Als ausgebildeter Mediator suche ich zuerst den Weg, der Zeit und Kosten spart.

Gerichtliches Verfahren

Wenn keine Einigung möglich ist, vertrete ich Sie vor Gericht und begleite Sie bis zur Vollstreckung.

Schlüsselübergabe für eine Wohnung
Beide Seiten

Für Mieter und für Vermieter

Beide Seiten kommen mit unterschiedlichen Fragen, beide brauchen dieselbe Grundlage: eine nüchterne Prüfung dessen, was in den Unterlagen steht.

  • Prüfung von Mietverträgen vor Abschluss und bei Streit
  • Prüfung und Erstellung von Erhöhungsverlangen
  • Prüfung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Mangelanzeige, Minderung und Schadenersatz
  • Kündigung, Räumung und Durchsetzung von Rückständen

Was in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, sage ich Ihnen nach dem ersten Blick in die Unterlagen offen, auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.

Fragen

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Sie die Kosten nach Ihren Einkommensverhältnissen nicht selbst tragen können, kommt Beratungshilfe und im Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht.
Vertreten Sie Mieter oder Vermieter?
Beide, allerdings nie in derselben Sache. Meine Mandanten sind Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen und Wohnungsunternehmen.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Den Mietvertrag mit allen Anlagen, das Schreiben, um das es geht, und den bisherigen Schriftwechsel. Bei Betriebskosten zusätzlich die Abrechnungen der Vorjahre.
Muss es immer vor Gericht gehen?
Nein. Nicht jeder Streit ist gerichtlich sinnvoll und wirtschaftlich zu lösen. Die Mittel der Mediation gehören zu meinen Arbeitsinstrumenten.
Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail. Unterlagen können Sie vorab schicken, dann bin ich beim ersten Gespräch bereits im Thema.

Rechtsanwalt Thomas Knabe-HornReilstr. 87
06114 Halle (Saale)

Telefon 0345 29774 0

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und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag stille Bürozeit