Mieterhöhung, Betriebskosten, Minderung, Kündigung oder Räumung. Ich prüfe Ihre Unterlagen, sage Ihnen klar, wie Ihre Position ist, und vertrete Sie außergerichtlich wie vor Gericht.
Oft entscheidet die Form, nicht die Sache
Die meisten Mietstreitigkeiten scheitern nicht an der Sache, sondern an einer Frist, einer fehlenden Begründung oder einem Schreiben, das formal nicht trägt.
Eine Mieterhöhung ohne tragfähige Begründung löst keine Zustimmungspflicht aus. Eine Betriebskostenabrechnung, die zu spät zugeht, sperrt Nachforderungen. Eine Minderung ohne vorherige Mangelanzeige steht auf schwachem Grund. Deshalb beginnt meine Arbeit immer mit den Unterlagen und nicht mit einer Einschätzung aus der Ferne.
Ich vertrete Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, auf Mieter- wie auf Vermieterseite. Ich suche für jedes Mandat den passenden Weg und stelle mich dabei auf Ihre Ziele und Vorstellungen ein.

Womit ich Sie unterstütze
Ob eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gestützt werden kann, hängt an Begründung, Sperrfrist und Kappungsgrenze. Ich prüfe das Schreiben, bevor Sie zustimmen oder es aufsetzen.
Formelle Wirksamkeit, Verteilerschlüssel, umlagefähige Positionen und die Jahresfristen. Hier liegen die häufigsten und die teuersten Fehler.
Vom Mangel zur Anzeige, von der Anzeige zur Quote. Ich ordne ein, was tatsächlich mindert und in welcher Höhe sich das halten lässt.
Ordentlich oder fristlos, Eigenbedarf oder Zahlungsverzug. Form und Begründung entscheiden darüber, ob eine Kündigung trägt.
Mahnung, Titel, Vollstreckung. Ich begleite den Weg von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Durchsetzung.
Wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung nicht frei wird, geht es um Räumungsklage, Titel und Vollstreckung.
Die beiden Jahresfristen bei den Betriebskosten
Kaum ein Thema führt so häufig zu Streit wie die Betriebskostenabrechnung. Dabei geht es seltener um einzelne Positionen als um zwei Fristen, die nacheinander laufen und jeweils eine Seite binden.
So läuft die Zusammenarbeit
Sie schildern mir den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage einschätze und welche Wege offen stehen. Unterlagen können Sie vorab per Mail oder Post schicken.
Viele Mietstreitigkeiten lassen sich ohne Gericht beenden. Als ausgebildeter Mediator suche ich zuerst den Weg, der Zeit und Kosten spart.
Wenn keine Einigung möglich ist, vertrete ich Sie vor Gericht und begleite Sie bis zur Vollstreckung.

Für Mieter und für Vermieter
Beide Seiten kommen mit unterschiedlichen Fragen, beide brauchen dieselbe Grundlage: eine nüchterne Prüfung dessen, was in den Unterlagen steht.
- Prüfung von Mietverträgen vor Abschluss und bei Streit
- Prüfung und Erstellung von Erhöhungsverlangen
- Prüfung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Mangelanzeige, Minderung und Schadenersatz
- Kündigung, Räumung und Durchsetzung von Rückständen
Was in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, sage ich Ihnen nach dem ersten Blick in die Unterlagen offen, auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Erstberatung?
- Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Sie die Kosten nach Ihren Einkommensverhältnissen nicht selbst tragen können, kommt Beratungshilfe und im Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht.
- Vertreten Sie Mieter oder Vermieter?
- Beide, allerdings nie in derselben Sache. Meine Mandanten sind Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen und Wohnungsunternehmen.
- Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
- Den Mietvertrag mit allen Anlagen, das Schreiben, um das es geht, und den bisherigen Schriftwechsel. Bei Betriebskosten zusätzlich die Abrechnungen der Vorjahre.
- Muss es immer vor Gericht gehen?
- Nein. Nicht jeder Streit ist gerichtlich sinnvoll und wirtschaftlich zu lösen. Die Mittel der Mediation gehören zu meinen Arbeitsinstrumenten.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail. Unterlagen können Sie vorab schicken, dann bin ich beim ersten Gespräch bereits im Thema.
06114 Halle (Saale)
Telefon 0345 29774 0
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