Mieterhöhung erhalten, was Sie jetzt prüfen sollten

Ratgeber Mietrecht

Vier Schritte, bevor Sie zustimmen

Ein Schreiben im Briefkasten heißt noch nicht, dass Sie zahlen müssen. Was Sie der Reihe nach prüfen sollten und wie viel Zeit Ihnen bleibt.

Eine Mieterhöhung ist kein Bescheid und keine Rechnung. Es ist die Aufforderung, einer Änderung des Vertrages zuzustimmen. Ob Sie das müssen, entscheidet sich an wenigen, klar benennbaren Punkten.

Warum ein Schreiben allein noch nichts auslöst

Die Miete wird im Vertrag vereinbart. Eine Vereinbarung lässt sich nicht einseitig ändern, auch nicht durch ein freundlich formuliertes Anschreiben. Deshalb verlangt das Gesetz von der Vermieterseite, dass sie um Zustimmung bittet und diese Bitte begründet. Erst wenn die Begründung trägt, entsteht überhaupt eine Pflicht, sich darauf einzulassen.

Das hat für Sie eine praktische Folge. Sie müssen bei einer Mieterhöhung nicht beweisen, dass die neue Miete zu hoch ist. Die Gegenseite muss darlegen, dass sie angemessen ist. Dieser Unterschied wird oft übersehen, weil ein Schreiben mit Paragrafen und Tabellen nach einer Entscheidung aussieht, die schon gefallen ist.

Schlüssel und Unterlagen auf dem Beratungstisch
Vor der Antwort gehören Mietvertrag, bisherige Erhöhungen und das neue Schreiben nebeneinander auf den Tisch.

Was in der Begründung stehen muss

Die Begründung muss nachvollziehbar machen, warum gerade dieser Betrag ortsüblich sein soll. Dafür kommen mehrere Wege in Betracht, und jeder hat seine eigenen Schwächen. Welcher Weg gewählt wurde, steht meist im ersten Absatz des Schreibens und bestimmt, worauf Sie bei der Prüfung achten.

Mietspiegel

Stützt sich das Verlangen auf einen Mietspiegel, muss erkennbar sein, in welches Feld Ihre Wohnung eingeordnet wird und warum. Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage entscheiden darüber. Wird nur eine Spanne genannt und der obere Rand ohne Begründung gewählt, lohnt der genaue Blick.

Vergleichswohnungen und Gutachten

Werden Vergleichswohnungen benannt, müssen sie so bezeichnet sein, dass Sie sie finden und prüfen können. Ein Gutachten wiederum muss die Wohnung tatsächlich erfassen und darf sich nicht auf allgemeine Marktaussagen beschränken. In beiden Fällen gilt, dass eine Begründung, die Sie nicht nachprüfen können, ihren Zweck verfehlt.

Die Zeitschiene nach dem Zugang

Mit dem Zugang beginnt eine Frist, in der Sie sich erklären können. Diese Zeit ist nicht dazu da, das Schreiben liegen zu lassen, sondern um es zu prüfen und gegebenenfalls Unterlagen anzufordern. Wer eine Mieterhöhung erst kurz vor Fristende zur Kenntnis nimmt, verliert genau die Zeit, die für Rückfragen beim Vermieter gedacht ist.

Was nach dem Zugang passiertÜBERLEGUNGSZEITENTSCHEIDUNG DER VERMIETERSEITEZugangDas Schreiben erreicht SieEnde der FristZustimmung oder SchweigenDanachZustimmungsklage möglichSchweigen gilt nicht als Zustimmung, beendet die Sache aber auch nicht.Was nach dem Zugang passiertÜBERLEGUNGSZEITENTSCHEIDUNG DER VERMIETERSEITEZugangDas Schreiben erreicht SieEnde der FristZustimmung oder SchweigenDanachZustimmungsklage möglichSchweigen gilt nicht als Zustimmung,beendet die Sache aber auch nicht.
Nach dem Zugang läuft zuerst eine Frist, in der Sie sich erklären können. Erst danach kann die Vermieterseite die Zustimmung gerichtlich verlangen.

Stimmen Sie zu, gilt die neue Miete ab dem im Verlangen genannten Zeitpunkt. Stimmen Sie nicht zu, bleibt es zunächst bei der alten Miete. Die Vermieterseite kann dann auf Zustimmung klagen, muss das aber innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit tun. Versäumt sie das, ist das Verlangen erledigt und müsste neu gestellt werden.

Wenn Sie nicht zustimmen

Eine Ablehnung ist kein Affront und kein Vertragsbruch. Sie ist der gesetzlich vorgesehene Weg, eine Frage klären zu lassen, bei der sich zwei Seiten nicht einig sind. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ablehnung schriftlich erklären und dabei nicht mehr behaupten, als Sie belegen können. Eine Mieterhöhung wird nicht dadurch unwirksam, dass Sie sie für unangemessen halten, sondern dadurch, dass die Voraussetzungen fehlen.

Zustimmungsklage

Kommt es zur Klage, geht es allein um die Frage, ob die verlangte Miete ortsüblich ist. Häufig wird dazu ein Sachverständiger beauftragt. Das kostet Zeit und Geld, weshalb sich auch in diesem Stadium häufig eine Einigung anbietet, etwa auf einen Betrag zwischen den Positionen oder auf einen späteren Zeitpunkt. Als ausgebildeter Mediator suche ich diesen Weg zuerst.

Unterschrift unter ein Dokument am Beratungstisch
Eine Zustimmung sollte erst unterschrieben werden, wenn die Begründung geprüft ist.

Was sich auf jeden Fall lohnt, ist Ordnung in den eigenen Unterlagen. Wann wurde die Miete zuletzt angehoben, welche Fläche ist im Vertrag vereinbart, welche Ausstattung hat die Wohnung bei Einzug gehabt und was haben Sie selbst auf eigene Kosten verändert. Modernisierungen, die Sie selbst bezahlt haben, bleiben bei der Einordnung in den Mietspiegel regelmäßig außer Betracht.

Lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Sie zustimmen oder ablehnen. Eine Stunde am Anfang ist in aller Regel günstiger als ein Verfahren am Ende.

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich auf ein Erhöhungsverlangen antworten?
Eine Pflicht zur Antwort gibt es nicht, aber Schweigen hilft Ihnen nicht. Es gilt nicht als Zustimmung und hält die Sache auch nicht auf. Wer nichts tut, überlässt den nächsten Schritt der Gegenseite.
Kann ich einer Erhöhung teilweise zustimmen?
Ja, eine Teilzustimmung ist möglich. Sie ist häufig der Weg, wenn das Verlangen dem Grunde nach trägt, die Höhe aber zu weit geht. Über den Rest wird dann gestritten oder verhandelt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann können Sie weiterhin einwenden, dass das Verlangen unwirksam ist. Verloren ist die Frist für eine freiwillige Zustimmung, nicht Ihre Verteidigung gegen ein fehlerhaftes Schreiben.
Lohnt sich eine Prüfung bei kleinen Beträgen?
Die Erhöhung wirkt nicht einmalig, sondern Monat für Monat und ist Ausgangspunkt der nächsten Anhebung. Deshalb lohnt der Blick auch dann, wenn der Betrag zunächst klein wirkt.
KontaktSchreiben prüfen lassen

Schicken Sie mir das Erhöhungsverlangen und Ihren Mietvertrag, dann sage ich Ihnen, woran das Schreiben hängt und was als Nächstes zu tun ist.

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