Forderungen durchsetzen, vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung
Offene Rechnungen, Mietrückstände und Hausgeld. Ich sage Ihnen, welcher Weg sich lohnt, was er kostet und wie Sie die Verjährung aufhalten.
Eine Forderung ist erst dann etwas wert, wenn sie bezahlt wird
Zwischen einem berechtigten Anspruch und dem Geld auf dem Konto liegen mehrere Stufen. Welche sich lohnt, entscheidet sich vor dem ersten Schreiben.
Wer sofort klagt, zahlt die Gebühren vor und wartet. Wer zu lange zuwartet, verliert den Anspruch an die Verjährung. Und wer gegen jemanden vollstreckt, bei dem nichts zu holen ist, hat am Ende einen Titel und zusätzliche Kosten.
Deshalb beginne ich mit zwei Fragen. Ist die Forderung belegbar, und ist bei der Gegenseite etwas zu erwarten. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über den Weg.

Womit ich Sie bei der Durchsetzung unterstütze
Werklohn, Honorar, Kaufpreis. Ich fordere auf, setze Fristen und führe das Verfahren bis zum Titel.
Zahlungsverzug berührt zwei Fragen zugleich, nämlich die Forderung und den Bestand des Mietverhältnisses.
Für Eigentümergemeinschaften setze ich rückständiges Hausgeld durch, damit die übrigen Eigentümer nicht einspringen müssen.
Schnell, günstig und verjährungshemmend. In vielen Fällen der richtige erste Schritt.
Gerichtsvollzieher, Konto- und Lohnpfändung sowie die Vermögensauskunft der Gegenseite.
Auch die andere Seite braucht Prüfung. Nicht jede Forderung, die mit Titel droht, ist berechtigt.
Für Gläubiger und für Schuldner
Wer eine Forderung hat, will Geld sehen. Wer eine Forderung erhält, will wissen, ob sie berechtigt ist. Beides setzt dieselbe Prüfung voraus.
- Prüfung von Anspruch, Fälligkeit und Verjährung
- Mahnung mit Fristsetzung und Verzugsfolgen
- Gerichtliches Mahnverfahren und Klage
- Zwangsvollstreckung und Vermögensauskunft
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Was in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, sage ich Ihnen nach dem ersten Blick in die Unterlagen offen, auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.

Die vier Stufen bis zur Zahlung
Der Weg zum Geld verläuft in Stufen, und jede setzt voraus, dass die vorige nicht gereicht hat. Das klingt umständlich, ist aber in aller Regel der günstigste Weg, weil die meisten Forderungen auf einer der ersten beiden Stufen bezahlt werden.
Was der Verzug zusätzlich bringt
Mit dem Verzug entsteht ein Anspruch auf Zinsen und auf Ersatz der Kosten, die zur Rechtsverfolgung nötig waren. Dazu gehören in aller Regel auch die Anwaltsgebühren für das erste Schreiben. Deshalb lohnt es sich, den Verzug sauber herbeizuführen, bevor weitere Schritte folgen.
Bei Entgeltforderungen gegenüber einem Verbraucher genügt der Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Gegenüber Unternehmen tritt der Verzug auch ohne diesen Hinweis ein.
Mahnbescheid oder gleich klagen
Zum Titel führen zwei Wege. Das Mahnverfahren prüft die Forderung nicht, es ist schnell und günstig. Die Klage legt die Forderung vollständig dar und endet mit einem Urteil. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, ob mit Widerspruch zu rechnen ist.
Die Verjährung aufhalten
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und endet am Jahresende. Wer kurz vor Silvester bemerkt, dass eine Forderung abzulaufen droht, kann mit einem Mahnbescheid noch Zeit gewinnen, denn er hemmt die Verjährung mit Eingang bei Gericht. Eine bloße Mahnung tut das nicht.
Für die Schuldnerseite gilt das Gegenstück. Gegen einen Mahnbescheid, der nicht berechtigt ist, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, erhält einen Vollstreckungsbescheid und muss sich gegen einen Titel wehren statt gegen eine Behauptung.
Wenn der Titel da ist und trotzdem nichts kommt
Ein Titel ist noch kein Geld. Er berechtigt dazu, auf das Vermögen der Gegenseite zuzugreifen, und dafür gibt es mehrere Wege, die sich auch nebeneinander beschreiten lassen.
Die üblichen Wege
Der Gerichtsvollzieher nimmt bewegliche Sachen in Besitz und nimmt die Vermögensauskunft ab. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lässt sich das Konto oder das Arbeitseinkommen pfänden, wobei Pfändungsfreigrenzen gelten. Bei Grundbesitz kommt die Eintragung einer Sicherungshypothek in Betracht.
Zeigt die Vermögensauskunft, dass nichts zu holen ist, lohnt kein weiterer Aufwand. Der Titel bleibt dreißig Jahre wirksam, und die Vollstreckung lässt sich später wieder aufnehmen, etwa nach einer Erbschaft oder einer neuen Beschäftigung. In solchen Fällen rate ich davon ab, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.
Wenn mehrere Gläubiger vollstrecken
Pfänden mehrere Gläubiger dieselbe Forderung, entscheidet der Zeitpunkt. Wer zuerst pfändet, wird zuerst bedient, und spätere Pfändungen laufen so lange ins Leere, bis die vorrangige erledigt ist. Wer weiß, dass die Gegenseite in Schwierigkeiten steckt, sollte deshalb nicht zuwarten.

Wenn die Forderung aus einem Mietverhältnis stammt
Bleibt Miete offen, geht es nie nur um Geld. Zahlungsverzug berührt zugleich den Bestand des Mietverhältnisses, und beide Fragen folgen unterschiedlichen Regeln. Wer nur mahnt, lässt die eine Seite liegen, wer nur kündigt, die andere.
Zahlung und Kündigung laufen getrennt
Erreicht der Rückstand eine bestimmte Höhe, kommt die fristlose Kündigung in Betracht. Wird der Rückstand danach vollständig ausgeglichen, kann die fristlose Kündigung ihre Wirkung verlieren. Eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt davon in aller Regel unberührt. Die Forderung selbst besteht unabhängig davon weiter und ist gesondert durchzusetzen.
Hausgeld in der Eigentümergemeinschaft
Ähnlich liegt es beim Hausgeld. Zahlt ein Eigentümer nicht, fehlt der Gemeinschaft Geld für laufende Kosten, und die übrigen treten in Vorleistung. Grundlage der Forderung ist der Beschluss über Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung. Ist dieser Beschluss bestandskräftig, ist die Forderung in aller Regel durchsetzbar, auch wenn über einzelne Positionen noch gestritten wird.
So läuft die Zusammenarbeit
Sie legen Vertrag, Rechnung und Schriftwechsel vor. Ich prüfe Anspruch, Fälligkeit und Verjährung und schätze ein, ob etwas zu holen ist.
Ich fordere mit Frist zur Zahlung auf und löse den Verzug aus. Ein erheblicher Teil der Forderungen wird an dieser Stelle beglichen.
Bleibt die Zahlung aus, führe ich Mahnverfahren oder Klage und betreibe anschließend die Vollstreckung.
Was die Vertretung kostet
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach der Höhe der Forderung. Ist die Forderung berechtigt und die Gegenseite zahlungsfähig, trägt sie diese Kosten in aller Regel. Formulare und einen Kostenrechner finden Sie unter Downloads und Links.
Häufige Fragen zur Durchsetzung von Forderungen
- Wann ist jemand in Verzug?
- In aller Regel mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt, tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Bei Entgeltforderungen gegenüber Verbrauchern genügt der Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung, wenn darauf hingewiesen wurde.
- Was kostet ein Mahnbescheid?
- Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung und ist deutlich geringer als bei einer Klage. Die Kosten trägt am Ende in aller Regel die Gegenseite, wenn die Forderung berechtigt ist.
- Was passiert bei Widerspruch?
- Dann geht die Sache in ein normales Gerichtsverfahren über, sobald eine Partei das beantragt. Die Forderung wird dann vollständig begründet und geprüft.
- Wie lange wirkt ein Titel?
- Dreißig Jahre. Auch wenn heute nichts zu holen ist, bleibt die Vollstreckung später möglich, etwa nach einer Erbschaft oder einer neuen Beschäftigung.
- Was ist eine Vermögensauskunft?
- Der Schuldner muss unter Versicherung an Eides statt offenlegen, was er besitzt. Verweigert er sie, kommt Haft zur Erzwingung in Betracht. Die Auskunft zeigt, ob weitere Vollstreckung Aussicht hat.
- Was kostet die anwaltliche Vertretung?
- Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach der Höhe der Forderung. Bei berechtigter Forderung trägt sie in aller Regel die Gegenseite.
Passende Themen
Schicken Sie mir Vertrag, Rechnung und Schriftwechsel, dann sage ich Ihnen, welcher Weg sich lohnt und was er kostet.
06114 Halle (Saale)
Telefon 0345 29774 0
Mo bis Do 10.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag stille Bürozeit