Mediation, Konflikte lösen statt Streit gewinnen
Nicht jeder Streit gehört vor Gericht. Wo Menschen weiter miteinander zu tun haben, trägt eine selbst gefundene Lösung meist länger als ein Urteil.
Ein Urteil entscheidet, es versöhnt nicht
Ein Gerichtsverfahren beantwortet die Frage, wer Recht hat. Es beantwortet nicht die Frage, wie die Beteiligten danach weiter miteinander umgehen.
Überall dort, wo das zweite genauso wichtig ist wie das erste, lohnt der Blick auf die Mediation. In der Nachbarschaft, in der Eigentümergemeinschaft, in der Familie und in laufenden Geschäftsbeziehungen bleibt nach dem Verfahren eine Beziehung übrig, die weitergeht.
Ich habe die Ausbildung zum Mediator in den Jahren 2001 bis 2002 abgeschlossen und setze diese Mittel seitdem neben der anwaltlichen Vertretung ein. In geeigneten Fällen schlage ich diesen Weg vor, bevor ein Verfahren beginnt.

Wofür sich dieser Weg eignet
Grenzstreit, Lärm und Nutzung. Ein Urteil beendet das Verfahren, die Nachbarschaft besteht danach weiter.
Festgefahrene Versammlungen, Streit um Maßnahmen und Kosten. Hier müssen alle weiter gemeinsam entscheiden.
Wo das Verhältnis fortbestehen soll, trägt eine selbst gefundene Regelung länger als ein Vergleich im Gerichtssaal.
Mehrere Erben, ein Nachlass und alte Geschichten. Mediation trennt die Sachfragen von dem, was dahintersteht.
Laufende Verträge zwischen Unternehmen, die nach dem Streit weitergeführt werden sollen.
Übergabe eines Betriebs, Nutzung einer Immobilie, Pflege und Unterhalt. Themen, die Gerichte nur zum Teil erfassen.
Wann sie nicht das richtige Mittel ist
Mediation setzt voraus, dass beide Seiten freiwillig teilnehmen und dass sie ungefähr auf Augenhöhe verhandeln können. Fehlt eines davon, ist das Verfahren der ehrlichere Weg.
- Wenn eine Frist läuft und gewahrt werden muss
- Wenn ein vollstreckbarer Titel gebraucht wird
- Wenn eine Seite nicht teilnehmen will
- Wenn die Machtverhältnisse zu ungleich sind
- Wenn eine Grundsatzfrage geklärt werden soll
Ob Ihr Fall geeignet ist, sage ich Ihnen nach dem ersten Gespräch offen, auch dann, wenn die Antwort gegen die Mediation spricht.

Die vier Phasen und was in ihnen geschieht
Eine Mediation folgt einem festen Ablauf. Das gibt beiden Seiten Sicherheit, ohne das Ergebnis vorwegzunehmen, denn entschieden wird nicht von mir, sondern von den Beteiligten selbst.
Von der Position zum Interesse
Der entscheidende Schritt liegt in der dritten Phase. Eine Position lautet, die Hecke muss weg. Das Interesse dahinter kann sein, dass im Wohnzimmer den ganzen Tag kein Licht ankommt. Sobald das ausgesprochen ist, gibt es mehr als eine Lösung, und manche davon kostet die Gegenseite weniger als der Rückschnitt.
Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung. Sie hält fest, was gilt, wer was bis wann tut und was geschieht, wenn es nicht eingehalten wird. Auf Wunsch lässt sie sich so fassen, dass sie vollstreckbar ist.
Gespräch oder Verfahren
Beide Wege haben ihre Berechtigung, und sie schließen einander nicht aus. Scheitert die Mediation, steht der Rechtsweg unverändert offen, und nichts aus den Gesprächen geht zulasten einer Seite in ein späteres Verfahren ein.
Die Grenze meiner Rolle
Als Mediator bin ich neutral. Ich vertrete keine der beiden Seiten, ich bewerte nicht und ich entscheide nicht. Daraus folgt eine klare Grenze. Wer mich als Mediator in Anspruch genommen hat, kann mich in derselben Sache nicht als Anwalt beauftragen, auch dann nicht, wenn die Mediation ohne Ergebnis endet.
Deshalb sage ich im ersten Gespräch, welche der beiden Rollen zu Ihrem Fall passt. Wer eine Frist wahren oder einen Titel erreichen muss, ist mit anwaltlicher Vertretung besser bedient. Wer eine Beziehung erhalten will, die der Streit gerade beschädigt, meist mit der Mediation.
Wie ein Termin tatsächlich abläuft
Der erste Termin dauert in aller Regel zwei bis drei Stunden. Beide Seiten sitzen an einem Tisch, es gibt keine Anwesenheitspflicht von Beistand, und jeder kann das Gespräch jederzeit beenden. Zu Beginn wird festgehalten, wie miteinander gesprochen wird, dass niemand unterbrochen wird und dass nichts von dem, was hier gesagt wird, nach draußen getragen oder später verwendet wird.
Wenn es im Gespräch hakt
Festgefahrene Punkte bearbeite ich in Einzelgesprächen. Dabei spreche ich nacheinander mit jeder Seite allein und gebe nur das in die gemeinsame Runde zurück, was ausdrücklich freigegeben wurde. Das nimmt Druck aus der Lage und macht häufig sichtbar, worum es eigentlich geht, besonders dann, wenn alte Geschichten hinter dem aktuellen Anlass stehen.
Wie viele Termine nötig sind
Die meisten Sachen sind nach zwei bis vier Terminen entschieden. Zwischen den Terminen liegt Zeit zum Nachdenken, häufig auch zum Einholen von Angeboten oder Auskünften, die für eine Entscheidung nötig sind. Wo das Ergebnis Dritte betrifft, etwa eine Hausverwaltung oder eine Bank, hole ich diese erst dazu, wenn die Beteiligten sich im Grundsatz einig sind.
Was die Beteiligten mitbringen sollten
Nützlich sind alle Unterlagen, die den Streitstoff betreffen, also Verträge, Schriftwechsel, Protokolle, Fotos und Aufstellungen zu Kosten. Ebenso nützlich ist eine eigene Vorstellung davon, was am Ende herauskommen soll und worauf am ehesten verzichtet werden kann. Wer beides mitbringt, verkürzt den Weg erheblich.
Nicht nötig ist, dass die Beteiligten miteinander gut auskommen. Es genügt, dass beide ein Ergebnis wollen und bereit sind, dem anderen zuzuhören. Alles Weitere ist meine Aufgabe.
Was eine Mediation kostet und wer sie trägt
Die Vergütung wird vor dem ersten Gespräch vereinbart, in aller Regel nach Zeitaufwand. Die Beteiligten teilen sie sich, sofern sie nichts anderes vereinbaren. Damit steht fest, was auf jede Seite zukommt, bevor begonnen wird.
Der Vergleich mit einem Verfahren
Ein Gerichtsverfahren verursacht Gerichtsgebühren und Anwaltskosten auf beiden Seiten, und bei Beweisaufnahme kommen Sachverständige hinzu. Wie lange es dauert, lässt sich zu Beginn nicht zusagen. Eine Mediation ist in Dauer und Kosten planbar, braucht dafür aber die Mitwirkung beider Seiten.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer Mediation nicht in jedem Fall. Ob Ihr Vertrag sie einschließt, kläre ich vorab, bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen zur Mediation
- Was unterscheidet Mediation von einem Vergleich vor Gericht?
- Der Vergleich entsteht unter dem Druck des laufenden Verfahrens und ist meist ein Nachgeben auf halbem Weg. In der Mediation wird zuerst geklärt, worum es beiden Seiten tatsächlich geht. Daraus entstehen häufig Lösungen, die ein Gericht gar nicht aussprechen könnte.
- Ist die Mediation vertraulich?
- Ja. Was in der Mediation gesagt wird, bleibt dort. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur öffentlichen Verhandlung und der Grund, warum Beteiligte offener sprechen.
- Was kostet eine Mediation?
- Die Vergütung wird vorab vereinbart, in aller Regel nach Zeitaufwand, und die Beteiligten teilen sie sich. Was auf Sie zukommt, steht fest, bevor das erste Gespräch beginnt.
- Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
- Dann steht der Rechtsweg weiterhin offen. Nichts, was in der Mediation besprochen wurde, geht zulasten einer Seite in ein späteres Verfahren ein.
- Ist das Ergebnis verbindlich?
- Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und bindet die Beteiligten wie ein Vertrag. Sie kann bei Bedarf so gefasst werden, dass sie vollstreckbar ist.
- Vertreten Sie mich auch, wenn die Mediation scheitert?
- Nein. Wer als Mediator tätig war, darf dieselben Beteiligten anschließend nicht vertreten. Das ist der Preis der Neutralität und zugleich ihre Voraussetzung.
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