Streit mit dem Nachbarn, was Sie dulden müssen und was nicht

Ratgeber Nachbarrecht

Erst festhalten, dann handeln

Ohne Aufzeichnung lässt sich eine Dauerstörung kaum belegen. Womit Sie anfangen und welche Ansprüche tatsächlich bestehen.

Nicht jede Störung lässt sich abwehren. Sie muss wesentlich sein und an diesem Ort unüblich, und beides wird nach objektiven Maßstäben beurteilt.

Nachbarn müssen einiges hinnehmen

Wer nah beieinander wohnt, hört und riecht einander. Das Gesetz geht davon aus und verlangt gegenseitige Rücksicht in beide Richtungen. Abwehrbar ist eine Beeinträchtigung deshalb erst, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Sie muss wesentlich sein, und sie darf an diesem Ort nicht üblich sein.

Beides wird nach objektiven Maßstäben beurteilt. Entscheidend ist, wie ein verständiger Durchschnittsmensch die Lage empfindet, nicht die eigene Empfindlichkeit und auch nicht die Gleichgültigkeit der Gegenseite.

Dulden oder abwehrenEntscheidend sind Wesentlichkeit und OrtsbrauchIn aller Regel zu duldenÜbliche Wohn- und HaushaltsgeräuscheKinderlärm im normalen RahmenGartenarbeit zu zulässigen ZeitenLaub und Nadeln in üblichem UmfangGerüche aus üblicher NutzungHäufig abwehrbarÜberragende Äste und WurzelnPflanzen unter dem GrenzabstandDauerhafte Störung zur NachtzeitWasser, das auf Ihr Grundstück läuftBauliche Veränderung ohne GenehmigungOb etwas ortsüblich ist, richtet sich nach der Lage, nicht nach dem eigenen Empfinden.Dulden oder abwehrenWesentlichkeit und Ortsbrauch entscheidenIn aller Regel zu duldenÜbliche WohngeräuscheKinderlärmGartenarbeit zur ZeitLaub und NadelnÜbliche GerücheHäufig abwehrbarÜberragende ÄsteZu geringer AbstandStörung nachtsAblaufendes WasserBau ohne GenehmigungOrtsüblich richtet sich nach der Lage.
Nicht jede Störung ist abwehrbar. Sie muss wesentlich sein und darf an diesem Ort nicht üblich sein. Beides wird nach objektiven Maßstäben beurteilt.

Was Sie festhalten sollten, bevor Sie etwas unternehmen

Führen Sie Aufzeichnungen. Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung und, wenn möglich, Zeugen. Ohne diese Grundlage lässt sich weder außergerichtlich noch vor Gericht etwas erreichen, denn die Gegenseite wird die Darstellung bestreiten.

Fotos helfen bei Pflanzen, Überbau und ablaufendem Wasser. Bei Lärm helfen sie nicht, dort zählt die lückenlose Aufzeichnung über mehrere Wochen. Messgeräte sind dafür nicht nötig und ersetzen die Aufzeichnung auch nicht.

Richterhammer auf dem Tisch in einem Gerichtssaal
Ohne Aufzeichnung über mehrere Wochen lässt sich eine Dauerstörung kaum belegen.

Bäume, Hecken und der Grenzabstand

Wie nah an der Grenze gepflanzt werden darf, richtet sich nach den Vorschriften des Landes und hängt von der Höhe der Pflanze ab. Wird der Abstand unterschritten, besteht ein Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt. Dieser Anspruch verjährt allerdings, und danach muss der Zustand hingenommen werden.

Äste, die herüberragen

Ragen Äste auf Ihr Grundstück und beeinträchtigen sie die Nutzung, können Sie Beseitigung verlangen. Geschieht das nach Fristsetzung nicht, dürfen Sie selbst schneiden, und zwar an der Grenze. Ohne vorherige Frist haften Sie für den Schaden, auch wenn der Anspruch bestanden hätte.

Früchte und Wurzeln

Früchte, die von selbst auf Ihr Grundstück fallen, gehören Ihnen. Pflücken dürfen Sie sie nicht. Wurzeln dürfen Sie unter denselben Voraussetzungen wie Äste entfernen, sollten dabei aber bedenken, dass ein Baum danach umstürzen kann und die Haftung dann bei Ihnen liegt.

Rechtsberatung mit Waage, Richterhammer und Vertrag
Der Anspruch auf Rückschnitt verjährt, wer zu lange zusieht, verliert ihn.

Was bei Gerüchen, Rauch und Licht gilt

Grillen im Garten, ein Kaminofen und Gartenbeleuchtung führen regelmäßig zu Streit. Es gilt derselbe Maßstab wie bei Lärm. Gelegentliches Grillen ist in aller Regel hinzunehmen, täglicher Rauch, der direkt ins Schlafzimmerfenster zieht, dagegen nicht. Bei Feuerstätten kommen zusätzlich die Vorgaben zur Abgasführung ins Spiel, und dafür ist der Schornsteinfeger die erste Anlaufstelle.

Bei Licht kommt es auf die Blendwirkung an. Eine Außenleuchte mit Bewegungsmelder ist üblich, ein dauerhaft in das Nachbarfenster gerichteter Strahler nicht. Ähnlich liegt es bei Kameras. Eine Anlage, die nur das eigene Grundstück erfasst, ist zulässig, eine, die den Nachbarn oder den gemeinsamen Zugang mit aufnimmt, in aller Regel nicht.

Der Weg, der die Nachbarschaft erhält

In vielen Ländern ist vor einer Klage im Nachbarrecht ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben. Das ist kein Hindernis, sondern eine Chance, denn ein Urteil beendet das Verfahren, nicht die Nachbarschaft. Wer nebeneinander wohnen bleibt, lebt mit einer selbst gefundenen Regelung in aller Regel besser.

Bevor Sie anwaltlich vorgehen, lohnt ein schriftliches, sachliches Schreiben mit konkretem Anliegen und einer Frist. Vermeiden Sie darin Vorwürfe und alte Geschichten. Es geht um eine Veränderung in der Zukunft, nicht um die Bewertung der Vergangenheit.

Führt das nicht weiter, prüfe ich, ob der Anspruch trägt und ob sich ein Verfahren lohnt. Häufig ist die Mediation hier der bessere Weg, weil sie auch die Themen erfasst, die vor Gericht gar nicht verhandelt werden, aber den eigentlichen Streit ausmachen.

Fragen

Häufige Fragen

Ab wann ist Lärm zu laut?
Entscheidend ist nicht ein fester Wert, sondern ob die Störung wesentlich und am Ort unüblich ist. In einem Wohngebiet gilt anderes als an einer Hauptstraße. Die Ruhezeiten der Gemeinde geben dabei einen Anhaltspunkt, mehr aber nicht.
Darf ich Äste abschneiden, die zu mir herüberragen?
In aller Regel ja, aber erst, nachdem Sie der Nachbarseite eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und diese ungenutzt verstrichen ist. Wer ohne Frist schneidet, haftet für den Schaden am Baum.
Was tun bei Laub vom Nachbargrundstück?
Laub und Nadeln sind in üblichem Umfang hinzunehmen. Nur wenn die Belastung deutlich über das Ortsübliche hinausgeht, kommt ein Ausgleich in Betracht, und auch das nur in engen Grenzen.
Verjährt mein Anspruch auf Rückschnitt?
Ja. Wer jahrelang zusieht, kann den Anspruch verlieren, auch wenn der Grenzabstand nie eingehalten wurde. Deshalb sollte man nicht beliebig lange zuwarten.
KontaktLage einschätzen lassen

Schildern Sie mir den Fall und bringen Sie Ihre Aufzeichnungen mit, dann sage ich Ihnen, was sich durchsetzen lässt.

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