Zivilrecht und Nachbarrecht, Beratung und Vertretung
Streit mit dem Nachbarn, offene Forderungen, Verträge und Schadenersatz. Ich sage Ihnen, was Ihr Anspruch wert ist und welcher Weg sich wirtschaftlich lohnt.
Nicht jeder Anspruch lohnt den Weg vor Gericht
Im Zivilrecht ist die erste Frage selten, ob jemand im Recht ist. Die erste Frage ist, ob sich das Recht durchsetzen lässt und was es kostet.
Eine Forderung gegen jemanden, bei dem nichts zu holen ist, bleibt auch mit Urteil eine Forderung. Ein Nachbarstreit, der vor Gericht gewonnen wird, geht am nächsten Tag im Treppenhaus weiter. Deshalb beginne ich mit einer nüchternen Einschätzung der Lage und erst danach mit dem Verfahren.
Ich bearbeite das allgemeine Zivilrecht in seiner ganzen Breite, mit Schwerpunkt auf dem, was rund um Immobilien und Nachbarschaft entsteht. Als ausgebildeter Mediator kenne ich dabei auch die Wege, die ohne Urteil auskommen.

Womit ich Sie im Zivilrecht unterstütze
Grenzabstand, Überbau, Überhang, Lärm und Immissionen. Ich kläre, was zu dulden ist und was sich abwehren lässt.
Kauf, Werkvertrag, Dienstleistung. Prüfung vor dem Abschluss und Durchsetzung, wenn die Gegenseite nicht liefert.
Wer haftet, in welcher Höhe und wofür. Auch die Frage, ob eine Versicherung einzutreten hat.
Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung. Ich begleite den Weg von der ersten Zahlungsaufforderung bis zum Titel.
Die meisten Ansprüche verjähren in drei Jahren zum Jahresende. Wer zu lange wartet, verliert sie endgültig.
Nicht jeder Streit gehört vor Gericht. Als ausgebildeter Mediator suche ich zuerst den Weg, der die Beziehung erhält.
Vom ersten Schreiben bis zur Vollstreckung
Die meisten Auseinandersetzungen lassen sich früh beenden, wenn der Anspruch klar benannt und belegt ist. Wo das nicht gelingt, führe ich das Verfahren bis zum Ende.
- Prüfung von Ansprüchen und Verjährung
- Außergerichtliche Aufforderung und Fristsetzung
- Mahnverfahren und Klage
- Zwangsvollstreckung und Vermögensauskunft
- Mediation als Alternative zum Verfahren
Was in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, sage ich Ihnen nach dem ersten Blick in die Unterlagen offen, auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.

Wo die Grenze zwischen Dulden und Abwehren verläuft
Nachbarn müssen einiges hinnehmen. Abwehrbar ist eine Beeinträchtigung erst, wenn sie wesentlich ist und an diesem Ort nicht üblich. Beides wird nach objektiven Maßstäben beurteilt, nicht nach dem eigenen Empfinden, und genau daran scheitern viele Auseinandersetzungen.
Was Sie vorher tun sollten
Führen Sie Aufzeichnungen. Wann hat die Störung begonnen, wie lange dauerte sie, wie oft kam sie vor. Ohne diese Grundlage lässt sich weder außergerichtlich noch vor Gericht etwas erreichen. Fotos und Zeugen helfen, ersetzen die Aufzeichnung aber nicht.
Bei Pflanzen gelten eigene Regeln. Für den Abstand zur Grenze kommt es auf die Landesvorschriften an, und der Anspruch auf Rückschnitt verjährt. Wer jahrelang zusieht, kann ihn verlieren, auch wenn der Abstand nie eingehalten wurde.
Vier Wege und was sie kosten
Eine Forderung durchzusetzen ist kein einzelner Schritt, sondern eine Reihe von Stufen. Jede kostet mehr als die vorige, und nicht jede lohnt sich in jedem Fall.
Die Verjährung im Blick behalten
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen erfahren haben. Zum Jahresende laufen deshalb regelmäßig Fristen ab. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung und ist in solchen Fällen oft der schnellste Weg, Zeit zu gewinnen.
Steht fest, dass die Gegenseite nicht zahlen kann, ändert ein Titel daran nichts. Er wirkt allerdings dreißig Jahre, sodass spätere Vollstreckung möglich bleibt. Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine wirtschaftliche Frage, und ich beantworte sie vorher und nicht hinterher.
Wenn ein Urteil den Streit nicht beendet
Ein Gerichtsverfahren entscheidet, wer Recht hat. Es stellt selten wieder her, was zwischen den Beteiligten beschädigt wurde. Überall dort, wo Menschen weiter nebeneinander wohnen, arbeiten oder wirtschaften, ist das ein echter Nachteil.
Wie eine Mediation abläuft
In der Mediation entscheide ich nicht, sondern führe beide Seiten durch das Gespräch. Zuerst wird festgehalten, worum es tatsächlich geht, danach werden die Interessen dahinter sichtbar gemacht, und zum Schluss werden Lösungen gesucht, die beide Seiten tragen können. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
Ich habe die Ausbildung zum Mediator in den Jahren 2001 bis 2002 abgeschlossen. In geeigneten Fällen schlage ich diesen Weg vor, bevor ein Verfahren beginnt. Geeignet sind vor allem Nachbarschaft, Familie, Erbengemeinschaften und laufende Geschäftsbeziehungen.

Wenn die Gegenseite nicht liefert
Beim Kauf, beim Handwerkervertrag und bei Dienstleistungen gilt dieselbe Reihenfolge. Zuerst ist der Mangel oder die ausbleibende Leistung genau zu benennen, danach ist eine angemessene Frist zu setzen. Erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, entstehen die weiteren Rechte.
Die Reihenfolge der Rechte
Wer zu früh mindert, zurücktritt oder Schadenersatz verlangt, verliert diese Rechte häufig wieder. Zuerst steht die Nacherfüllung, also Reparatur oder Neulieferung. Erst danach kommen Rücktritt, Minderung und Schadenersatz in Betracht. Diese Reihenfolge wird oft übersprungen, und genau daran scheitern ansonsten berechtigte Ansprüche.
Beweise sichern
Dokumentieren Sie den Zustand, bevor etwas verändert wird. Bei Bauleistungen kann ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll sein, das den Zustand gerichtlich feststellt, bevor nachgebessert oder weitergebaut wird. Wer zuerst repariert und danach streitet, steht regelmäßig ohne Beweis da.
So läuft die Zusammenarbeit
Sie schildern mir den Fall und legen die Unterlagen vor. Ich sage Ihnen, wie die Lage ist, welche Frist läuft und was ein Verfahren kosten würde.
Anspruch benennen, Frist setzen, Belege vorlegen. Viele Auseinandersetzungen enden an dieser Stelle, weil die Lage danach klar ist.
Bleibt es streitig, führe ich das Mahnverfahren oder die Klage und begleite Sie bis zur Vollstreckung.
Was die Vertretung kostet
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem Gegenstandswert. Was auf Sie zukommt, sage ich Ihnen vorab. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage, bevor Kosten entstehen. Formulare für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sowie einen Kostenrechner finden Sie unter Downloads und Links.
Häufige Fragen zum Zivil- und Nachbarrecht
- Mein Nachbar lärmt ständig, was kann ich tun?
- Halten Sie zunächst fest, wann und wie lange gestört wird. Ohne diese Aufzeichnung ist eine Auseinandersetzung schwer zu führen. Danach ist zu prüfen, ob die Störung wesentlich und am Ort unüblich ist. Erst dann besteht ein Abwehranspruch.
- Darf ich Äste abschneiden, die zu mir herüberragen?
- In aller Regel ja, wenn Sie der Nachbarseite zuvor eine angemessene Frist gesetzt haben und diese ungenutzt verstreicht. Wer ohne Frist schneidet, haftet für den Schaden am Baum.
- Wann verjährt meine Forderung?
- Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen erfahren haben. Für andere Ansprüche gelten abweichende Fristen.
- Lohnt sich ein Mahnbescheid?
- Häufig ja. Er ist schnell, kostet wenig und hemmt die Verjährung. Widerspricht die Gegenseite, geht das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren über.
- Muss ich vor der Klage zur Schlichtung?
- In einigen Ländern und für bestimmte Streitigkeiten, etwa im Nachbarrecht und bei geringen Beträgen, ist ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben. Ob das für Ihren Fall gilt, prüfe ich vorab.
- Was bringt Mediation gegenüber einem Urteil?
- Ein Urteil entscheidet den Streit, beendet aber selten die Beziehung. Wo Menschen weiter nebeneinander wohnen oder arbeiten, trägt eine selbst gefundene Lösung meist länger.
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Schildern Sie mir den Fall und schicken Sie mir die Unterlagen. Ich sage Ihnen, was Ihr Anspruch wert ist und welcher Weg sich lohnt.
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