Rechnung bleibt offen, welcher Weg sich wirklich lohnt

Ratgeber Forderungen

Erst rechnen, dann mahnen

Der kurze Weg ist selten der billigste. Welche Stufe sich bei welcher Forderung lohnt und wie Sie die Frist aufhalten.

Zwischen einem berechtigten Anspruch und dem Geld auf dem Konto liegen mehrere Stufen. Welche sich lohnt, entscheidet sich vor dem ersten Schreiben.

Zwei Fragen vor dem ersten Schreiben

Bevor Sie etwas unternehmen, beantworten Sie zwei Fragen. Erstens, lässt sich die Forderung belegen, also gibt es Vertrag, Leistungsnachweis und Rechnung. Zweitens, ist bei der Gegenseite etwas zu erwarten, also gibt es Einkommen, Konto oder Grundbesitz.

Fällt die zweite Antwort negativ aus, ändert auch ein Urteil daran nichts. Sie haben dann einen Titel und zusätzliche Kosten. Deshalb steht diese Frage am Anfang und nicht am Ende.

Der Verzug bringt mehr als nur Druck

Mit dem Verzug entsteht ein Anspruch auf Zinsen und auf Ersatz der Kosten, die zur Rechtsverfolgung nötig waren. Dazu gehören in aller Regel auch die Anwaltsgebühren für das erste Schreiben. Wer sauber in Verzug setzt, verschiebt damit einen Teil seiner Kosten auf die Gegenseite.

Gegenüber einem Verbraucher genügt bei Entgeltforderungen der Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Gegenüber Unternehmen tritt der Verzug auch ohne diesen Hinweis ein.

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Vertrag, Leistungsnachweis und Rechnung sind die Grundlage jeder Durchsetzung.

Die vier Stufen im Vergleich

Der Weg zum Geld verläuft in Stufen, und jede setzt voraus, dass die vorige nicht gereicht hat.

Vier Stufen bis zum GeldDie meisten Forderungen enden auf Stufe eins oder zweiSchritt 1MahnungFrist setzen, Verzugauslösen, Zinsen undKosten sichernSchritt 2MahnbescheidGünstig und schnell,hemmt die Verjährungmit EingangSchritt 3VollstreckungsbescheidWird zum Titel, wenn keinWiderspruch kommtSchritt 4VollstreckungGerichtsvollzieher, Kontooder ArbeitseinkommenEin Titel wirkt dreißig Jahre. Auch wenn heute nichts zu holen ist, bleibt spätere Vollstreckung möglich.Vier Stufen bis zum GeldDie meisten Forderungen enden früh1. MahnungFrist setzen, Verzug auslösen,Zinsen und Kosten sichern2. MahnbescheidGünstig und schnell, hemmt dieVerjährung mit Eingang3. VollstreckungsbescheidWird zum Titel, wenn kein Widerspruchkommt4. VollstreckungGerichtsvollzieher, Konto oderArbeitseinkommenEin Titel wirkt dreißig Jahre,spätere Vollstreckung bleibtmöglich.
Jede Stufe kostet mehr als die vorige. Welche sich lohnt, hängt an der Höhe der Forderung und daran, ob bei der Gegenseite überhaupt etwas zu holen ist.

Mahnbescheid oder gleich klagen

Das Mahnverfahren prüft die Forderung nicht. Es ist schnell und günstig und führt zum Titel, wenn die Gegenseite schweigt. Ist dagegen absehbar, dass bestritten wird, etwa weil es Streit über die Leistung selbst gibt, spart die direkte Klage Zeit, weil die Sache ohnehin dort landet.

Die Verjährung zum Jahresende

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie von den Umständen erfahren haben, und endet am 31. Dezember. Deshalb laufen zum Jahreswechsel besonders viele Ansprüche ab.

Wer das spät bemerkt, kann mit einem Mahnbescheid noch Zeit gewinnen, denn er hemmt die Verjährung mit Eingang bei Gericht. Eine bloße Mahnung tut das nicht, auch dann nicht, wenn sie per Einschreiben zugestellt wurde.

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Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung, eine Mahnung nicht.

Wenn die Gegenseite widerspricht

Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dann geht die Sache in ein normales Gerichtsverfahren über, sobald eine Partei das beantragt, und die Forderung wird vollständig begründet und geprüft. Verlorene Zeit ist das nicht, denn die Verjährung bleibt gehemmt.

Wer selbst einen unberechtigten Mahnbescheid erhält, sollte die Zwei-Wochen-Frist ernst nehmen. Wer sie versäumt, bekommt einen Vollstreckungsbescheid und muss sich danach gegen einen Titel wehren statt gegen eine Behauptung. Das ist deutlich aufwendiger und in vielen Fällen nicht mehr möglich.

Wenn der Titel da ist

Ein Titel berechtigt zum Zugriff auf das Vermögen der Gegenseite. Der Gerichtsvollzieher nimmt bewegliche Sachen in Besitz und nimmt die Vermögensauskunft ab. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lassen sich Konto und Arbeitseinkommen pfänden, wobei Freigrenzen gelten. Bei Grundbesitz kommt eine Sicherungshypothek in Betracht.

Zeigt die Vermögensauskunft, dass nichts vorhanden ist, raten wir zur Pause. Der Titel bleibt dreißig Jahre wirksam, und die Vollstreckung lässt sich jederzeit wieder aufnehmen. Gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen lohnt an dieser Stelle selten.

Pfänden mehrere Gläubiger dieselbe Forderung, entscheidet der Zeitpunkt. Wer zuerst pfändet, wird zuerst bedient. Wer weiß, dass die Gegenseite in Schwierigkeiten steckt, sollte deshalb nicht zuwarten.

Fragen

Häufige Fragen

Wann ist jemand in Verzug?
In aller Regel mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt, tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Gegenüber Verbrauchern genügt bei Entgeltforderungen der Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung, wenn darauf hingewiesen wurde.
Lohnt sich ein Mahnbescheid?
Häufig ja. Er kostet wenig, geht schnell und hemmt die Verjährung mit Eingang bei Gericht. Widerspricht die Gegenseite, geht die Sache in ein normales Verfahren über.
Wie lange habe ich Zeit?
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und endet am 31. Dezember des dritten Jahres. Deshalb laufen zum Jahresende besonders viele Fristen ab.
Was bringt ein Titel, wenn nichts zu holen ist?
Er wirkt dreißig Jahre. Die Vollstreckung lässt sich später wieder aufnehmen, etwa nach einer Erbschaft oder einer neuen Beschäftigung. Weiterer Aufwand lohnt in der Zwischenzeit aber selten.
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Schicken Sie mir Vertrag, Rechnung und Schriftwechsel, dann sage ich Ihnen, welcher Weg sich lohnt und was er kostet.

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